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  • Qualitätsversprechen, Garantie und Rechtliche Hinweise von SPEED-BUSTER

    Stand: 01.09.2017

Das Speed-Buster Qualitätsversprechen

Mehrleistung ohne Mehrverschleiß

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Qualitätsanspruch, zur Garantie sowie den rechtliche Hinweise zum Einbau einer Speed-Buster Chiptuning Box. Sollten Sie noch Fragen haben, so hilft Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne weiter.

  • Speed-Buster Motorgarantie (1-3 Jahre)
  • Umfangreiche Produktgarantie (2-3 Jahre)
  • unzählige Prüf- und Qualitätstests
  • mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • über 1.000.000 Testkilometer
  • Optimierung innerhalb der Leistungsreserven
  • Alle Motorschutzsysteme bleiben aktiv
  • Chiptuning Made in Germany


Der Erhalt von Motorsicherheit und die Minimierung des Motorverschleißes hat bei uns in Entwicklung und Parametrierung höchste Priorität. Perfekte Mehrleistung ohne Risiko für den Motor, dafür steht Speed-Buster seit Jahrzehnten. Unsere Entwickler & Ingenieure arbeiten seit über 25 Jahren an der stetigen Weiterentwicklung unserer Produkte.


Speed-Buster Motorgarantie

Rundumschutz für Ihr Auto

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Alle wichtigen Motorkomponenten abgedeckt

Als Chiptuning-Anbieter mit den höchsten Qualitätsansprüchen an die von uns entwickelten Produkte ist es für uns eine Selbstverständlichkeit mit unseren Chiptuning-Modulen eine eigene Motorgarantie anzubieten. Dabei deckt unsere Motorgarantie alle relevanten Motorkomponenten ab, wie etwa Motorblock, Zylinderkopf, Zylinderbuchsen, Kolben, Kurbelwelle, Kurbelwellenrad, Nockenwelle, Nockenwellenrad, Pleuelstangen, sämtliche mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile, Motorventile, Ventilführung, Kurbelgehäuse, Ansaugkrümmer, Ölwanne, Kardanwellen, Achsantriebswellen etc.

Die Garantie gilt jedoch ausschließlich für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

Sollte es widererwarten einmal zu einem durch unser Produkt ursächlich entstandenen Schaden kommen, so übernimmt Speed-Buster die tatsächlich und nachweisbaren Reparaturkosten bereits ab dem ersten Euro, ohne jegliche Selbstbeteiligung Ihrerseits!

(Download der Garantiebedingungen)

Erweiterte Produktgarantie

Unsere Garantie für eine hohe Produktqualität

  • 3 Jahre Produktgarantie
  • Umfangreicher als das gesetzliche Gewährleistungsrecht
  • Keine Selbstbeteiligung

Wir entwickeln und fertigen unsere Produkte seit über 25 Jahren nach den geltenden Qualitätsstandards der Automobilbranche. Unsere Produkte durchlaufen eine 100% Kontrolle. Das bedeutet, jedes Produkt durchläuft eine Reihe unterschiedlicher Tests, bevor es unser Haus verlässt. Von der Entwicklung bis zur Produktion findet bei uns alles direkt vor Ort statt. Nur so kann auch der entsprechende Einfluss auf die Produktionsprozesse genommen werden um die bestmögliche Qualität bieten zu können.

Daher erhalten unsere Kunden beim Kauf der Speed-Buster CTR-S und Speed-Buster CTR-KI eine Produktgarantie die über das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinausgeht. Sollte es trotz hoher Qualitätskontrollen doch einmal zu einem Defekt an einer unserer Leistungselektroniken kommen, sind Sie mit Speed-Buster immer auf der sicheren Seite.


Rechtliche Hinweise zum Einbau von Speed-Buster Leistungselektroniken

Eintragungspflicht für Chiptuning

Eine Leistungssteigerung des Fahrzeugs durch Chiptuning bzw. Zusatzsteuergeräte muss in Deutschland grundsätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das Betreiben einer Leistungssteigerung ohne Änderungsabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung (TÜV, DEKRA oder eine ähnliche Institution) hat den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis zur Folge.

Daher bietet Speed-Buster einen Großteil seiner Produkte mit Teilegutachten an, mit denen Sie die Leistungssteigerung bei jeder anerkannten Prüfeinrichtung eintragen lassen können. Bei Fahrzeugen, für die kein Teilegutachten verfügbar ist muss eine Eintragung über eine Einzelabnahme bei einer anerkannten Prüfinstitution vorgenommen werden. Die jeweiligen Kosten können Sie direkt bei Ihrem Prüfinstitut erfragen.

Garantieansprüche und Gewährleistungen des Fahrzeugherstellers

Das Betreiben einer Leistungssteigerung kann zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen. Daher ist bei jeder Speed-Buster Chiptuningbox eine eigene Motorgarantie bereits erhalten. Somit sind Sie mit Speed-Buster immer auf der sicheren Seite.

Versicherungsschutz

Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

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